1. Vertragsgegenstand
Die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle Kaufverträge, welche zwischen der
Soraton SA und dem Kunden abgeschlossen werden.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Soraton SA kommt erst durch einen Antrag des Kunden und dessen
Annahme durch die Soraton SA zustande. Der Antrag des Kunden kann per Telefon, schriftlich, per E-Mail
oder via Internet erfolgen. Die Soraton SA nimmt den Antrag an, indem sie dem Kunden per Fax, E-Mail
oder Briefpost eine Auftragsbestätigung zukommen lässt.
3. Produkteangebot
Alle technischen Informationen zu den einzelnen Waren beruhen auf den Angaben der Hersteller und sind
in diesem Rahmen verbindlich.
Für grössere Mengen verlangen Sie bitte unsere Offerte.
4. Zahlungsbedingungen
Sämtliche Katalogpreise sind Richtpreise, die laufend dem Markt angepasst werden. Sie verstehen sich
exkl. Mehrwertsteuer, unverpackt, unfranko, unverzollt, unversteuert und unversichert ab unserem Lager
Hinterforst. Die Transport- und Verpackungskosten werden gesondert berechnet.
Die Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages hat netto innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu
erfolgen. In Abweichung zum vorerwähnten Grundsatz behält sich die Soraton SA das Recht vor,
Anzahlungen zu verlangen oder per Nachnahme zu liefern. Diese Abweichungen werden in der
Auftragsbestätigung festgehalten.
Der Rechnungsbetrag ist effektiv, d.h. in der auf der Rechnung angegebenen Währung, zu bezahlen.
Sämtliche Bank- und Überweisungsspesen sind vom Kunden zu bezahlen. Der Kunde ist nicht berechtigt,
vom Rechnungsbetrag Abzüge irgendwelcher Art zu machen.
Der Abzug eines Skontos vom Rechnungsbetrag bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der
Soraton SA.
5. Lieferbedingungen / Gefahrübergang
Soweit an Lager, werden die Produkte sofort an die vom Kunden angegebene Adresse geliefert.
Andernfalls erfolgt eine Auftragsbestätigung mit dem voraussichtlichen Liefertermin. Dieser Termin ist
nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
Die Soraton SA behält sich vor, von der jeweiligen Standard-Packnorm abweichende Bestellmengen ohne
vorgängige Ankündigung anzupassen. Mehr- oder Minderlieferungen von 5 % bleiben vorbehalten.
Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch die
Soraton SA auf den Käufer über. Wird die Ware für den Kunden gelagert, geht die Gefahr 48 Stunden nach
schriftlich gemeldeter Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Der Kunde hat die Ware bei Erhalt unverzüglich zu prüfen. Die Soraton SA behält sich vor, Teillieferungen
zu leisten.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Soraton SA. Diese ist
berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.
Sämtliche von der Soraton SA hergestellten oder zur Verfügung gestellten Werkzeuge und Mustergeräte
sind Eigentum der Soraton SA. Dies gilt auch dann, wenn sich der Kunde an den Kosten der Herstellung
beteiligt hat.
Die einer Bestellung zugrunde liegenden Abbildungen, Zeichnungen, Pläne, Berechnungen und sonstigen
Unterlagen sind Eigentum der Soraton SA. Die Soraton SA behält sich ausdrücklich alle Urheberrechte vor.
7. Mängelgewährleistung und Haftung
Für alle angebotenen Produkte beträgt die Garantiefrist grundsätzlich 12 Monate ab Kaufdatum.
Massgebend ist aber in jedem Fall der mit der Ware gelieferte schriftliche Garantieschein.
Mangelhafte Produkte werden kostenlos ersetzt oder repariert, sofern der Mangel vom Kunden innerhalb
von acht Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich der Soraton SA gemeldet wird. Erfolgt die
Mängelrüge nicht innert dieser Frist, gilt die Ware als genehmigt.
Die Garantie erlischt, wenn ohne schriftliche Zustimmung der Soraton SA Änderungen oder Reparaturen
an der Ware vorgenommen werden.
Die Soraton SA haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Sie haftet insbesondere nicht für
Schäden, welche auf gewöhnlichen Verschleiss zurückzuführen sind, sowie nicht für Schäden, die nicht
am Liefergegenstand selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden).
Die Soraton SA haftet nicht für Schäden, welche durch die nicht bestimmungsgemässe Handhabung, den
nicht sachgemässen Gebrauch oder die der Ware nicht angepasste Lagerung der Ware an Leib und Leben
des Kunden oder Dritter verursacht werden.
8. Verarbeitungsanleitung
Der Ware allfällig beiliegende Verarbeitungsanleitungen stellen nur allgemeine Richtlinien dar. Weichen
die spezifischen Anwendungsbereiche oder die konkreten Arbeitsverhältnisse von den in der
Verarbeitungsanleitung genannten ab, ist eine vorgängige fallbezogene Beratung durch die Soraton SA
unerlässlich. Die Kosten der Beratung werden gesondert und zusätzlich in Rechnung gestellt.
Verbrauchsangaben stellen mittlere Erfahrungswerte dar, von denen sich im Einzelfall erhebliche
Abweichungen ergeben können.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB geschlossen werden, unterliegen
schweizerischem Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, welche sich aus diesen AGB oder den darauf
basierenden Verträgen ergeben, ist CH-9450 Altstätten.
10. Schlussbestimmungen
Änderungen und/oder Ergänzungen dieser AGB und der auf diesen basierenden Verträgen bedürfen der
Schriftform.
Stand: Dezember 2004