Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) (Download
der AGB’s)
1. Vertragsgegenstand
Die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für alle
Kaufverträge, welche zwischen der SORATON SA und dem Kunden abgeschlossen
werden.
2. Vertragsabschluss
Ein Vertrag zwischen dem Kunden und der SORATON SA kommt erst
durch einen Antrag des Kunden und dessen Annahme durch die SORATON SA zustande.
Der Antrag des Kunden kann per Telefon, schriftlich, per E-Mail oder via
Internet erfolgen. Die SORATON SA nimmt den Antrag an, indem sie dem Kunden per
Fax, E-Mail oder Briefpost eine Auftragsbestätigung zukommen lässt.
3. Produkteangebot
Alle technischen Informationen zu den einzelnen Waren beruhen auf
den Angaben der Hersteller und sind in diesem Rahmen verbindlich.
Für grössere Mengen verlangen Sie bitte unsere Offerte.
4. Zahlungsbedingungen
Sämtliche Katalogpreise sind Richtpreise, die laufend dem Markt angepasst
werden. Sie verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer, unverpackt, unfranko,
unverzollt, unversteuert und unversichert ab unserem Lager Hinterforst. Die
Transport- und Verpackungskosten werden gesondert berechnet.
Die Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages hat netto innert 30
Tagen nach Rechnungsstellung zu erfolgen. In Abweichung zum vorerwähnten
Grundsatz behält sich die SORATON SA das Recht vor, Anzahlungen zu verlangen
oder per Nachnahme zu liefern. Diese Abweichungen werden in der Auftragsbestätigung
festgehalten.
Der Rechnungsbetrag ist effektiv, d.h. in der auf der Rechnung
angegebenen Währung, zu bezahlen.
Sämtliche Bank- und Überweisungsspesen sind vom Kunden zu
bezahlen. Der Kunde ist nicht berechtigt, vom Rechnungsbetrag Abzüge
irgendwelcher Art zu machen.
Der Abzug eines Skontos vom Rechnungsbetrag bedarf der vorgängigen
schriftlichen Zustimmung der SORATON SA.
5. Lieferbedingungen / Gefahrübergang
Soweit an Lager, werden die Produkte sofort an die vom Kunden
angegebene Adresse geliefert. Andernfalls erfolgt eine Auftragsbestätigung mit
dem voraussichtlichen Liefertermin. Dieser Termin ist nur verbindlich, wenn
dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
Die SORATON SA behält sich vor, von der jeweiligen
Standard-Packnorm abweichende Bestellmengen ohne vorgängige Ankündigung
anzupassen. Mehr- oder Minderlieferungen von 5 % bleiben vorbehalten.
Alle Lieferungen erfolgen auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht
mit Absendung der Ware durch die SORATON SA auf den Käufer über. Wird die Ware
für den Kunden gelagert, geht die Gefahr 48 Stunden nach schriftlich gemeldeter
Versandbereitschaft auf den Käufer über.
Der Kunde hat die Ware bei Erhalt unverzüglich zu prüfen.
Die SORATON SA behält sich vor, Teillieferungen zu leisten.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum der SORATON SA. Diese ist berechtigt, einen entsprechenden Eintrag im
Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.
Sämtliche von der SORATON SA hergestellten oder zur Verfügung
gestellten Werkzeuge und Mustergeräte sind Eigentum der SORATON SA. Dies gilt
auch dann, wenn sich der Kunde an den Kosten der Herstellung beteiligt hat.
Die einer Bestellung zugrunde liegenden Abbildungen, Zeichnungen,
Pläne, Berechnungen und sonstigen Unterlagen sind Eigentum der SORATON SA. Die
SORATON SA behält sich ausdrücklich alle Urheberrechte vor.
7. Mängelgewährleistung und Haftung
Für alle angebotenen Produkte beträgt die Garantiefrist
grundsätzlich 12 Monate ab Kaufdatum. Massgebend ist aber in jedem Fall der mit
der Ware gelieferte schriftliche Garantieschein.
Mangelhafte Produkte werden kostenlos ersetzt oder repariert,
sofern der Mangel vom Kunden innerhalb von acht Werktagen nach Erhalt der Ware
schriftlich der SORATON SA gemeldet wird. Erfolgt die Mängelrüge nicht innert
dieser Frist, gilt die Ware als genehmigt.
Die Garantie erlischt, wenn ohne schriftliche Zustimmung der
SORATON SA Änderungen oder Reparaturen an der Ware vorgenommen werden.
Die SORATON SA haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
Die SORATON SA haftet insbesondere nicht für Schäden, welche auf gewöhnlichen
Verschleiss zurückzuführen sind. Die SORATON SA haftet zudem nicht für Schäden,
die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind (Mangelfolgeschäden).
Die SORATON SA haftet nicht für Schäden, welche durch die nicht
bestimmungsgemässe Handhabung, den nicht sachgemässen Gebrauch oder die der
Ware nicht angepasste Lagerung der Ware an Leib und Leben des Kunden oder
Dritter verursacht werden.
8. Verarbeitungsanleitung
Der Ware allfällig beiliegende Verarbeitungsanleitungen stellen
nur allgemeine Richtlinien dar. Weichen die spezifischen Anwendungsbereiche
oder die konkreten Arbeitsverhältnisse von den in der Verarbeitungsanleitung
genannten ab, ist eine vorgängige fallbezogene Beratung durch die SORATON SA
unerlässlich. Die Kosten der Beratung werden gesondert und zusätzlich in
Rechnung gestellt.
Verbrauchsangaben stellen mittlere Erfahrungswerte dar, von denen
sich im Einzelfall erhebliche Abweichungen ergeben können.
9. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Die vorliegenden AGB und die Verträge, die aufgrund dieser AGB
geschlossen werden, unterliegen schweizerischem Recht.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, welche
sich aus diesen AGB oder den darauf basierenden Verträgen ergeben, ist CH-9450
Altstätten.
10. Schlussbestimmungen
Änderungen
und / oder Ergänzungen dieser AGB und der auf diesen basierenden Verträgen
bedürfen der Schriftform.
Stand:
Dezember 2004